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Heilig-Kreuz-Kirchengemeinde
Kirchdorf - Langreder

Jesus Christus Spricht:
„Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe..“

Jahreslosung 2024
(1 KOR 16,14)

Alles rund ums Patenamt

Aufgaben

Der Pate oder die Patin (Abkürzung für lateinisch „Pater spiritualis“ = “Geistlicher Vater“) übernimmt im Auftrag Gottes und der Kirche eine Mitverantwortung für das Patenkind. Die Patin oder der Pate versprechen in der Tauffeier, gemeinsam mit den Eltern dem Kind von seiner Taufe zu erzählen. Sie wollen sich bemühen, dem Kind zu einem eigenen Zugang zum christlichen Glauben zu verhelfen – zum Beispiel indem sie ihm von Jesus Christus erzählen, mit ihm beten und den christlichen Glauben vorleben.

Kirchenmitgliedschaft

Damit die Paten ihre Aufgaben glaubwürdig übernehmen können, müssen sie Mitglieder einer christlichen Kirche und bei der Taufe anwesend sein.

Zahl der Paten

In der Regel sollten es zwei Paten sein. Mindestens eine Patin oder ein Pate soll der Evangelischen Kirche angehören; die weiteren können Mitglieder einer anderen christlichen Kirche sein (z.B. katholische Kirche oder Freikirche wie Baptisten, Methodisten). In besonderen Fällen genügt auch eine Patin oder ein Pate; oder die Kirchengemeinde hilft bei der Suche weiterer Paten.

Patenbescheinigung

Die Paten müssen ihre Kirchenmitgliedschaft mit einer Patenbescheinigung nachweisen. Mit der Patenbescheinigung bestätigt die Kirchengemeinde, in der Sie wohnen, dass Sie das Patenamt übernehmen dürfen. Evangelische Kirchenmitglieder erhalten die Patenbescheinigung bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder im Gemeindebüro. Da die katholische Kirche keine Patenbescheinigung kennt, erhalten Sie bei ihr eine Bescheinigung über die Kirchenzugehörigkeit.

Aufhebung des Patenamtes

Im Gegensatz zur möglichen Entbindung vom Patenamt auf eigenen Wunsch ist eine Streichung gegen den Willen des Paten – wie in den meisten Landeskirchen – nicht möglich. Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach! Suchen Sie das Gespräch mit dem Paten, um den Konflikt gemeinsam zu klären. Sie können den Gemeindepfarrer oder die Pfarrerin zu einem klärenden Gespräch dazu bitten.